Sicherheit ist bei uns oberstes Gebot. Dieser Aspekt spielt von der ersten Designkonzeption eines Infrarotstrahlers bis zum fertigen Endprodukt eine tragende Rolle. Die finale TÜV-Prüfung im Rahmen einer unabhängigen Testung ist daher für uns selbstverständlich. Auch der Gesetzgeber definiert an dieser Stelle einzuhaltende Regularien, welche wir für Sie kurz zusammengefasst haben:
- Betreiben Sie das Gerät niemals unbeaufsichtigt.
- Vorsicht! Einige Teile des Produkts können sehr heiß werden und Verbrennungen verursachen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Kinder und schutzbedürftige Personen anwesend sind.
- Den Infrarotstrahler im eingeschalteten oder warmen Zustand nicht abdecken – es besteht Brandgefahr.
- Nicht direkt, für längere Zeit sowie aus kurzer Distanz, in die in Betrieb befindliche IR-Halogenlampe sehen!
- Infrarotwärme kann bei unsachgemäßen Gebrauch Augen (thermische Netzhautgefährdung, Gefährdung für Hornhaut und Augenlinse, Katarakt) und Haut (IR-Erythem, Verbrennungen) schädigen. Beachten Sie deshalb die Montagehinweise (siehe Bedienungsanleitung).